Kurzdefinition:
Es gibt eigentlich keine genauen Definitionen des Begriffs ältere Arbeitnehmer im Bereich der Arbeitsmarktforschung, weil die Definitionen dazu neigen, nach Organisationszweigen und -strukturen zu variieren. Naegele versucht drei Reihen von Definitionen für den Begriff älterer Arbeitnehmer nach verschiedenen Forschungsgebieten zu umreißen:
Kurzdefinition:
Regelmäßiger Bericht der Bundesregierung über die Lage der älteren Menschen in Deutschland im Auftrag des Bundestags.
Kurzdefinition:
Die Altersgrenze ist das gesetzliche Alter des Übergangs in den Ruhestand, in der gesetzlichen Rentenversicherung der Wechsel vom Beitragszahler zum Altersrentner. Um eine Altersrente beziehen zu können, muss – neben der erforderlichen Mindestversicherungszeit – ein bestimmtes Lebensalter vollendet sein.
Kurzdefinition:
Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, durch die Beschäftigte nach Vollendung des 55. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen können, die bisherige Arbeitszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand um die Hälfte zu reduzieren. Die entstehenden Mehrkosten für den Arbeitgeber werden von der Bundesagentur für Arbeit erstattet, wenn durch Altersteilzeit frei werdende Arbeitsplätze vom Arbeitgeber neu besetzt werden.
Kurzdefinition:
Als Arbeitsmarkt wird der (in der Regel ökonomisch-abstrakt gemeinte) Ort bezeichnet, an dem die Nachfrage nach- und das Angebot von Arbeitskräften zusammentreffen.
Kurzdefinition:
Die Demographie bzw. Bevölkerungswissenschaft befasst sich mit dem Leben, Werden und Vergehen menschlicher Bevölkerungen, sowohl mit ihrer Zahl als auch mit ihrer Verteilung im Raum und den Faktoren, insbesondere auch sozialen, die für Veränderungen verantwortlich sind. Die Erforschung der Regelmäßigkeiten und Gesetzmäßigkeiten in Zustand und Entwicklung der Bevölkerung wird mit Hilfe der Statistik erfasst und gemessen.