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Die meisten Tarifverträge schützen ältere Beschäftigte durch längere Kündigungsfristen. Diese Regelungen sind an Lebensalter und Betriebszugehörigkeit geknüpft. Dem 55-Jährigen, der seit einem Jahr im Betrieb arbeitet, kann somit schneller gekündigt werden als seiner gleichaltrigen Kollegin mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Damit wirkt der Kündigungsschutz nicht als Einstellungshindernis für ältere Arbeitslose.
Es bestehen kaum Tarifverträge mit einem Anspruch auf kürzere Wochenarbeitszeiten, zusätzliche freie Tage oder mehr Urlaub für ältere ArbeitnehmerInnen. Es wird vielmehr auf die kürzere Lebensarbeitszeit durch Altersteilzeit gesetzt. Dabei steht die Umsetzung durch das Blockmodell im Vordergrund – ein langsamer, schrittweiser Übergang vom Berufsleben in die Rente ist selten.
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:: Arbeitsorganisation :: |
Es fehlen Konzepte, die Beschäftigten im Alter eine leistungsangemessene, gesundheitsverträgliche Arbeit ermöglichen. Die Tarifverträge gehen von einer gleich bleibenden Leistungsfähigkeit der Beschäftigten aus, ohne arbeitsmedizinische Untersuchungen oder das Angebot eines Arbeitsplatzwechsels in Betracht zu ziehen.
Die Tarifgehälter sind – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – kaum an das Lebensalter der Beschäftigten gekoppelt. Die bisher einzige Ausnahme, der öffentliche Dienst, ändert dies mit dem neuen Tarifvertrag.
Die Verdienstsicherung schützt ältere ArbeitnehmerInnen bei Leistungsverminderung vor Einkommenseinbußen und orientiert sich an der Kombination von Lebensalter und Betriebszugehörigkeit.
In den Tarifverträgen finden sich Bestimmungen zur beruflichen Weiterbildung, jedoch sind diese nicht auf die speziellen Bedürfnisse älterer ArbeitnehmerInnen angepasst und der Gedanke des lebenslangen Lernens wurde nicht verwirklicht.
Kocher, Eva 2005: Das europäische Recht zur Altersdiskriminierung – Konsequenzen für das deutsche Arbeitsrecht, in: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Heft 4/2005, Jg. 14, S. 305-321.
Rede von Justizministerin Brigitte Zypries, Berlin, 24.06.2004: Antidiskriminierung in Deutschland. Bilanz und Perspektiven der Rechtspolitik, Bundesministerium der Justiz.
Sieveking, Klaus 2003: Diskriminierungsschutz von Ausländern. Referat im Rahmen der Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2003. Nach dem Zuwanderungsgesetz vor dem Zuwanderungsgesetz!? Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Tagungszentrum Hohenheim 31.1. – 2.2.2003.
Internetquellen
Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg (2005): Im Brennpunkt der Zukunft - Der demografische Wandel und seine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Team Arbeit für Deutschland: Ältere Arbeitnehmer
Nachhaltige Entiwcklung: Potential älterer Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft
AuS Aktuell: Antidiskriminierungsgesetz (06.09.2005)
Böcklerimpuls (17/2005): Länger im Job - Wie helfen Tarifvertärge?
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